Betriebliche Gesundheitsförderung mit NUMI Yoga
In Zeiten steigender Belastung am Arbeitsplatz gewinnt betriebliche Gesundheitsförderung immer mehr an Bedeutung. numi begleitet Unternehmen
in München mit achtsamem Yoga, das Körper und Geist in Balance bringt – flexibel, wirksam und nah an den Bedürfnissen Ihrer Mitarbeitenden.

Warum Yoga im Unternehmen?
Regelmäßige Bewegung und Entspannung fördern das Wohlbefinden und die Leistungsfähigkeit Ihrer Mitarbeiter:innen.
Yoga hilft, Stress abzubauen, die Konzentration zu steigern und körperlichen Beschwerden vorzubeugen.
Durch die Integration von Yoga in den Arbeitsalltag investieren Sie nachhaltig in die Gesundheit Ihres Teams.
Unsere Angebote für Unternehmen
Wir bieten zertifizierte Kurse in den Bereichen Bewegung, Stressbewältigung und Entspannung an, die von den Krankenkassen bezuschusst werden.
Ob vor Ort in Ihrem Unternehmen oder online – wir gestalten Yogaeinheiten, die auf die Bedürfnisse Ihrer Mitarbeiter:innen abgestimmt sind.
- Unternehmen können bis zu 600 € pro Jahr und Mitarbeiter:in lohnsteuer- und sozialabgabenfrei in Gesundheitsförderung investieren. Diese Gutscheine können für unsere Kurse und Angebote eingesetzt werden.
- Bei uns können Sie Gesundheitsgutscheine in der Höhe Ihrer Wahl bestellen und Ihren Mitarbeitern überlassen.
Vorteile für Ihr Unternehmen
- Reduzierung von Fehlzeiten und Krankheitsausfällen
- Stärkung der Arbeitgebermarke durch Gesundheitsförderung
- Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit und -motivation
- Verbesserung des Betriebsklimas und der Teamdynamik
Gesunde Mitarbeitende sind der stärkste
Wert eines Unternehmens!
Steuervorteile nutzen
Gemäß § 3 Nr. 34 EStG kann jedes Unternehmen bis zu 600 EUR (NEU ab 01.01.2020!) pro Jahr und Mitarbeiter in Gesundheitsförderung investieren, lohnsteuer- und abgabenfrei.
Dieses Modell ermöglicht es den Mitarbeitern, sich im breiten Feld der Präventionsmaßnahmen zu bewegen. Die Gutscheine müssen unbedingt zweckgebunden gem. des Präventionsleitfadens eingesetzt werden. Hierzu zählen Bewegungskurse, Ernährungskurse, Suchtprävention und Stressbewältigung.
Die BFH-Rechtsprechung ermöglicht es Unternehmen, Gutscheine gemäß § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG als monatliche Sachzuwendung steuer- und sozialabgabenfrei zu gewähren. Arbeitgeber können durch den monatlichen Sachbezug von 44,00 EUR bis zu 528,00 EUR pro Jahr erhalten.
Dieser Tarif erlaubt Ihren Mitarbeitern, ihre Gutscheine für alle Gesundheitsmaßnahmen zu nutzen. Von Aquasport, Bewegung, Fitness, Tanz, Entspannung bis Gesundheitsberatung und Coaching (ideal auch für Mitgliedsbeiträge, priv. Zuzahlungen etc.).
Hinweis!
Die Gutscheine müssen im Vorfeld vom Arbeitgeber bei numi | Yoga & Entspannung GbR erworben werden
und können für Entspannungskurse, Kursblöcke und 10-er / 5er-Karten eingesetzt werden.